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1336. November 28. Avignon (dat.).

IV kal. Decembris, p. a. sec.

Papst Benedikt XII. teilt dem Mag. Galhard mit, daß er dem Bischof Nanker v. Breslau befohlen hat, die 546 Mk. Böhm. Gr. aus den Einkünften der Liegn. Prokuratie (vgl. Reg. 5754), die vom Bischof beim Kirchenschatz (penes edem sacram) deponiert sind, von ihm aber auf Verbot des Peter de Alvernia dem Galhard für die päpstl. Kammer anzuweisen verweigert wurden, sowie auch die von der Summe von 1000 Mk. Böhm. Gr. noch rückständigen 454 Mk. nunmehr an Galhard für die päpstl. Kammer zu zahlen. Dieser soll den Bischof zur Zahlung nötigenfalls auch durch Androhung von Kirchenstrafe anhalten, ohne Rücksicht darauf, ob dem Bisch. oder irgend welchen anderen Personen insgesamt oder gesondert vom päpstl. Stuhl die Vergünstigung (indultum) erteilt ist, daß sie durch apostol. Schreiben, die dieser Vergünstigung nicht ansdrücklich Erwähnung tun, nicht mit Interdikt, Suspension oder Exkommunikation belegt werden können. Für die geleisteten Zahlungen soll er den Bischof im Namen des Papstes ledig sprechen.

A. d. Vatik. Registern abgedr. b. Aug. Theiner, Mon. Hist. Polon. I, 386.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.